Alle Teilnehmer, welche die Weiterbildung erfolgreich abschließen, erhalten die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Kinesiologin AfK bzw. Kinesiologe AfK zu führen. „AfK“ steht für „Akademie für Kinesiologie“. Wir folgen damit einer Empfehlung der Verbände, bei der Berufsbezeichnung die Ausbildungsstätte durch ein Kürzel kenntlich zu machen.
Schon während der Ausbildung besteht die Möglichkeit der Aufnahme in die Berufsverbände DGAK, SVNMK, IASK oder ÖBK als so genanntes „Mitglied in Ausbildung“. Nach Ablage der Abschlussprüfung an der Akademie kann der frisch gebackene Kinesiologe dann als „ordentliches Mitglied“ in einen der Verbände eintreten.
Die Teilnehmer durchlaufen eine 893 Unterrichtsstunden umfassende Ausbildung in Holistischer Quanten-Kinesiologie.
385 Zeit-Stunden a `60 Minuten (308 Stunden für die Kompakt-Ausbildung) sind die reinen Präsenszeiten in den Seminaren. Diese Stundenzahl wird seitens der Berufsverbände für die Aufnahme als ordentliches Mitglied angerechnet.
Darüber hinaus werden von der Akademie 285 Zeit-Stunden für den Eigenprozess, Übung und Selbststudium zur Qualitätssicherung angerechnet:
Es sind folgende Nachweise erforderlich, um den Antrag zur Aufnahme in den Berufsverband als ordentliches Mitglied in den Mitgliedslevel 2 zu stellen bzw. um das Abschlusszertifikat der „Akademie für Kinesiologie“ zu erhalten:
Zertifikat der Akademie für Kinesiologie
Kinesiologin AfK / Kinesiologe AfK mit 385 Std plus 285 Std a` 60 Min = 893 Unterrichtsstunden
Holistische Quanten-Kinesiologie genießt internationale Anerkennung und ist bei der „International Association of Specialized IASK“ eingetragen. Im Falle einer Mitgliedschaft im internationalen Verband, erhält der Ausbildungsteilnehmer die Berechtigung, die vom IASK verwendete internationale Bezeichnung „Specialized Kinesiologist“ zu führen.
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